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Ein Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB steht dem Käufer eines vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeugs zu, wenn das Fahrzeug über unzulässige Abschalteinrichtungen im Sinne des Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 verfügt. Als Rechtsfolge ist dem Käufer der gesamte Schaden zu ersetzen, indem der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs zu erstatten ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |