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Das Landgericht Bielefeld verurteilte den Angeklagten wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung sowie weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die Verurteilung erfolgte insbesondere aufgrund eines Ladendiebstahls, bei dem der Angeklagte sich der Festnahme durch Kaufhausdetektive widersetzte und diese angriff, sowie wegen unbefugter Nutzung eines Fahrrades. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |