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Das Landgericht Köln hat die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Oldtimer (Porsche 911 T Coupé, Baujahr 1973) angeordnet, da das Fahrzeug nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprach. Insbesondere fehlte die ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft "color to sample", das Fahrzeug war nicht von 1973 bis 2016 in Erstbesitz und befand sich nicht in einem "außergewöhnlich gut erhaltenen Originalzustand". (Orientierungssatz, nicht amtlich) |