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Die Widerrufsfrist für einen Verbraucherdarlehensvertrag beginnt, wenn der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine Abschrift der Vertragsurkunde zur Verfügung gestellt hat, die die vorgeschriebenen Angaben enthält. Eine Abschrift ist jedes Dokument, das den Vertragsinhalt wiedergibt, ohne dass es besonderer förmlicher Zusätze, wie beispielsweise einer Unterschrift, bedarf. Die Information über das Bestehen eines Widerrufsrechts ist auch dann ordnungsgemäß, wenn ein Formularvertrag für verschiedene Vertragsgestaltungen offen ist und klar zwischen der für einen entgeltlichen und der für einen unentgeltlichen Verbraucherdarlehensvertrag geltenden Widerrufsinformation unterschieden wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |