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Die Klage auf Ansprüche nach Widerruf eines zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufes abgeschlossenen Darlehensvertrages wurde abgewiesen. Die Kläger hatten geltend gemacht, die Widerrufsinformation sei nicht gesetzeskonform gewesen, weshalb die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt worden sei. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |