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Die primären Leistungspflichten des Darlehensnehmers aus einem Kfz-Darlehensvertrag erlöschen aufgrund eines wirksamen Widerrufs. Der Darlehensgeber ist zur Rückzahlung der Darlehensvaluta Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs verpflichtet und befindet sich im Annahmeverzug, wenn er die Annahme des Fahrzeugs verweigert. Der Darlehensnehmer hat das Fahrzeug herauszugeben und Wertersatz für den Wertverlust zu leisten, der auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise nicht notwendig war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |