|
Die Inanspruchnahme des ehemaligen Geschäftsführers als Adressat einer Nutzungsuntersagung für ein Fahrzeug an Stelle der im Fahzeugregister eingetragenen (liquidietrten) GmbH, ist aufgrund der sich aus den nachwirkenden Pflichten des ehemaligen Geschäftsführers ergebenden Garantenstellung. Die Möglichkeit der Zwangsabmeldung nach Aufgebot gemäß § 13 Abs. 4 FZV ist in Fällen des fehlenden Pflichtversicherungsschutzes kein milderes, gleich geeignetes Mittel. (Leitsätze des Gerichts) |