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Ein sittenwidriges Verhalten eines Fahrzeugherstellers liegt vor, wenn ein von ihm produzierter und vertriebener Personenkraftwagen mit einer Software zur Motorsteuerung ausgestattet ist, die zu einer Manipulation der Abgaswerte führt und deren Einsatz nicht offengelegt wurde. Der Schaden des Käufers entsteht bereits im Erwerb des mit der manipulativ wirkenden Software ausgerüsteten Fahrzeugs, da dieses infolge der eingesetzten Software hinter den Vorstellungen des Käufers von der allgemein ordnungsgemäßen Ausrüstung zurückbleibt und von einer Stilllegung bedroht war. Es kommt nicht darauf an, dass das Fahrzeug durch ein späteres Software-Update von dem Mangel befreit wurde, sondern allein auf die bereits im Zeitpunkt des Ankaufs bestehende Mangelhaftigkeit. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |