|
Ein sittenwidriges Verhalten verliert seine Wirkung, wenn der Schädiger durch Offenlegung der tatsächlichen Verhältnisse dem Verkehrskreis die Informationen verschafft, die es diesem ermöglicht, die Folgen des Vertragsschlusses zu erkennen. Für den nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals erfolgten Fahrzeugerwerb ist der Erfahrungssatz, dass ein Erwerber keine Kenntnis von der unzulässigen Abschaltvorrichtung hatte und das Fahrzeug bei Kenntnis nicht erworben hätte, nicht mehr anwendbar. Ein in Kenntnis des Skandals erfolgender Erwerb belegt vielmehr, dass dieser Umstand für die Kaufentscheidung nicht relevant und damit nicht ursächlich war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |