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Ein Schadenersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB besteht, wenn der Fahrzeughersteller durch die Verwendung einer unzulässigen Motorsoftware zur Manipulation der Abgaswerte den Käufer zum Abschluss eines PKW-Kaufvertrages veranlasst hat, welchen dieser bei Kenntnis der Sachlage nicht abgeschlossen hätte. Der Schaden liegt in der Eingehung des ungewollten Vertrages; eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ist anzurechnen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |