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Die Parteien streiten um Ansprüche nach Widerruf eines zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufes abgeschlossenen Darlehensvertrages. Die Klage auf Feststellung, dass der Beklagten kein Anspruch mehr auf Vertragszins und Tilgung zusteht, sowie auf Zahlung von Beträgen nebst Zinsen wird abgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |