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Das OLG Köln hat im Rahmen des Abgasskandals entschieden, dass dem Kläger deliktische Zinsen in Höhe von 4 % aus dem Kaufpreis ab dem Erwerbsdatum zustehen. Die Beklagte wurde zudem zur Zahlung von Schadenersatz Zug-um-Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs verurteilt und in Annahmeverzug festgestellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |