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Die Kosten einer rechtmäßigen Abschleppmaßnahme bei Verstoß gegen ein mobiles Haltverbot sind vom Ordnungspflichtigen zu tragen. Ein Haltverbot durch Verkehrszeichen 283 ist wirksam, wenn es für den Verkehrsteilnehmer bei Anlegung des Sorgfaltsmaßstabes nach § 1 StVO ohne weiteres wahrgenommen werden kann; dabei sind an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr niedrigere Anforderungen zu stellen. Eine Abschleppmaßnahme ist verhältnismäßig, wenn durch das verbotswidrige Parken eine Behinderung, etwa eines für einen Umzug reservierten Bereichs, eingetreten ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |