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Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die eine umfassende Darlegung der Anordnungsvoraussetzungen erfordert. Für die Feststellung der Schuldfähigkeit bei einer psychischen Störung ist nicht nur die Diagnose einer Erkrankung wie Schizophrenie ausreichend, sondern es bedarf der konkretisierenden Darlegung, in welcher Weise sich die Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |