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Ein Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung besteht, wenn ein Verhalten nach seinem Inhalt oder Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. In Fallkonstellationen des Abgas-Skandals, bei denen die Herstellerin des Motors eine Steuersoftware einsetzte, die das Abgasverhalten auf dem Prüfstand anders steuerte als im Straßenverkehr, ist von sittenwidrigem Verhalten auszugehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |