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Ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 826, 31 BGB steht dem Käufer eines Dieselfahrzeugs gegen den Hersteller zu, wenn dieser durch das Inverkehrbringen eines mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung versehenen Motors den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Der Anspruch umfasst den aufgewandten Kaufpreis abzüglich des Ersatzes für den erlangten Nutzungswert Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |