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Das OLG Köln bestätigt einen Schadensersatzanspruch gegen den Motorenhersteller gemäß §§ 826, 31 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch den Einsatz von Manipulationssoftware im Dieselmotor EA 189. Der Anspruch umfasst die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |