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Das OLG Köln hat ein Urteil des Landgerichts im Rahmen des Diesel-Abgasskandals aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Gegenstand des Rechtsstreits sind Ansprüche eines Klägers gegen den Fahrzeughersteller wegen angeblich verbauter unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem VW Touareg 3,0 l V6 TDI BMT (Euro 5), für den bislang kein amtlicher Rückruf erfolgte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |