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Ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV und aus § 826 BGB besteht, wenn der Fahrzeughersteller schuldhaft gegen Verbotsgesetze verstößt und den Käufer vorsätzlich sittenwidrig schädigt, indem er eine manipulierte Abgassteuerungssoftware in Dieselmotoren einbaut, die im normalen Straßenverkehr zu einem höheren Stickoxidausstoß führt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |