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Die Entscheidung befasst sich mit der Auslegung der Voraussetzungen für Inhouse-Geschäfte und Direktvergaben von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Personenverkehr nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und der Richtlinie 2014/24/EU. Insbesondere werden Fragen zur gemeinsamen Kontrolle bei aufgeteilten Zuständigkeiten, zu Stimmrechten bei Beschlüssen über Dienstleistungsaufträge, zur Umdeutung einer Direktvergabe in ein Inhouse-Geschäft sowie zum Umfang der Kontrolle einer Behörde über einen internen Betreiber behandelt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |