BVerfG v. 24.03.2016:
Die Grundrechte haben im bürgerlichen Recht als objektive Grundsatznormen Ausstrahlungswirkung, die vor allem bei der Interpretation von Generalklauseln und anderen auslegungsfähigen und wertungsbedürftigen Normen zur Geltung zu bringen ist. Das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen (Art 3 Abs 3 S 2 GG) fließt demnach auch in die Auslegung des Zivilrechts ein. Verkehrssicherungspflichten für einen eingerichteten und als solchen gekennzeichneten Behindertenparkplatz sowie Fragen eines etwaigen Mitverschuldens im Falle eines Unfalls sind daher im Lichte des Diskriminierungsverbots zu sehen.
OLG Hamm v. 15.09.2016:
Öffentlicher Verkehrsraum bei Trunkenheit im Verkehr: Bordellparkplatz
OLG Hamm v. 30.04.2019:
Fahrlässigkeit bei psychischen Einschränkungen; Sorgfaltsmaßstab im Busverkehr (Sonderfahrt Behinderte)
OLG Hamm v. 28.02.2018:
Eigensicherung eines Fahrgastes im Linienbus; keine zwingende besondere Rücksichtnahmepflicht des Busfahrers allein durch Schwerbehindertenausweis
Landgericht Essen v. 12.12.2017:
Zur Sorgfaltspflicht des Fahrers eines Krankentransportfahrzeugs beim Einsteigen einer Patientin in Schräglage
OLG Hamm v. 29.04.2022:
Zur Betriebsgefahr eines Busses bei Sturz eines Fahrgastes mit Rollator beim Anfahren; keine Wartepflicht des Fahrers
Landgericht Bochum v. 04.10.2021:
Zur Haftung eines Busunternehmens bei Sturz eines erkennbar gehbehinderten Fahrgastes mit Rollator nach dem Anfahren
OLG Köln v. 29.07.2022:
Verkehrssicherungspflicht bei Gehweg-Unebenheiten: Erkennbarkeit für sorgfältige Fußgänger
Amtsgericht Dortmund v. 11.07.2017:
Haftungsverteilung bei Vorfahrtsverletzung und erhöhter Betriebsgefahr durch Nichttragen einer vorgeschriebenen Brille
OLG Düsseldorf v. 26.04.2016:
Haftungsfreistellung des Kraftfahrers bei überwiegendem Verschulden des Fußgängers trotz Betriebsgefahr
Landgericht Münster v. 04.05.2018:
Mitverschulden Radfahrer auf nicht freigegebenem Radweg; Zurechnung psychischer Folgeschäden bei Vulnerabilität