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Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das Verlangen auf Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur PKW-Finanzierung wegen Rechtsmissbrauchs gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn der Darlehensnehmer das finanzierte Fahrzeug nach Widerruf und Klageerhebung an eine dritte Person verkauft. Ein solches Verhalten stellt ein widersprüchliches Verhalten gegenüber der geltend gemachten Rückabwicklung dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |