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Das unberechtigte Parken eines kraftstoffbetriebenen Fahrzeugs auf einem als Parkfläche für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs gekennzeichneten Bereich stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der Parkfläche. Die hierdurch begründete Funktionsbeeinträchtigung rechtfertigt regelmäßig ein sofortiges Abschleppen des Fahrzeugs und die Heranziehung zu den Abschleppkosten, ohne dass es auf die Dauer des Parkverstoßes oder die Belegung weiterer solcher Parkplätze ankäme. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |