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Ein Abzug 'neu für alt' bei der Reparatur eines Anpralldämpfers ist nicht gerechtfertigt, wenn aufgrund der sehr hohen Lebensdauer des Bauteils und technischer Regelwerke zur Wiederverwendung keine messbare wirtschaftliche Wertverbesserung für den Geschädigten eintritt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |