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Trotz der Mangelhaftigkeit eines Fahrzeugs aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind Gewährleistungsrechte im Handelskauf ausgeschlossen, wenn der Käufer den verdeckten Mangel nicht rechtzeitig gemäß § 377 HGB rügt. Bei verdeckten Mängeln wird dem Käufer ab dem Zeitpunkt der Entdeckung im Allgemeinen nur eine kurze Rügefrist von 1 bis 2 Tagen zugestanden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |