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Das OLG Köln hat im Rahmen des Diesel-Abgasskandals entschieden, dass die Beklagte (Herstellerin) zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 12.228,00 EUR nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des betroffenen Fahrzeugs an die Klägerin verurteilt wird. Die Klägerin hatte deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere wegen sittenwidriger Schädigung und arglistiger Täuschung, geltend gemacht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |