|
Der Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages für einen Pkw-Kauf erfolgte nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, da die für den Beginn der Widerrufsfristen maßgeblichen Angaben nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB vollständig erteilt wurden. Der streitgegenständliche Darlehensvertrag war daher im Dezember 2018 nicht mehr widerrufbar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |