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Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass dem Kläger wegen des Erwerbs eines Pkw VW Touran 1,6 TDI mit einem manipulierten Dieselmotor des Typs EA 189 ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zusteht. Der Schaden liegt in der ungewollten Eingehung einer Verbindlichkeit, wobei im Rahmen der Vorteilsausgleichung die vom Kläger gezogenen Nutzungen in Abzug zu bringen sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |