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Das OLG Köln hat entschieden, dass die Beklagte (Herstellerin) dem Kläger Schadensersatz für den Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen gebrauchten PKW zu zahlen hat. Dies erfolgt Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeuges. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |