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Das OLG Hamm verurteilte die Beklagte (Volkswagen AG) zur Zahlung von Schadensersatz an eine Inkassodienstleisterin aus abgetretenem Recht im Dieselskandal. Die Verurteilung erfolgte Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |