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Das Landgericht Düsseldorf hat eine Patentverletzung bei Schließvorrichtungen für Kraftfahrzeuge festgestellt. Der Beklagten wurden Unterlassungs-, Auskunfts-, Rechnungslegungs-, Rückruf- und Vernichtungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche zugesprochen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |