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Ein Hersteller ist deliktsrechtlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er durch die Implementierung und das Verschweigen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung eines Fahrzeugs den Käufer sittenwidrig schädigt und arglistig täuscht. Der Schaden liegt im Abschluss eines für den Käufer wirtschaftlich nachteiligen Vertrages, den er in Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht geschlossen hätte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |