|
Das OLG Hamm hat das Urteil des Landgerichts Essen aufgehoben, welches die Klage wegen mangelnder örtlicher Zuständigkeit für die Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach Widerruf abgewiesen hatte. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |