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Das Landgericht Köln hat die Beklagte zur Zahlung von 84.013,67 € nebst Zinsen an die Klägerin verurteilt. Dieser Betrag betrifft von der Klägerin erbrachte Leistungen vor Ort. Die weitergehenden Klageansprüche, insbesondere auf Nichterfüllungsschaden, wurden abgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |