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Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Nachprüfungsanträge gegen die beabsichtigte Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsdienste im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen, Straßen- und Stadtbahnen und sonstigen Verkehrsmitteln in den Stadtverkehren F. und N. nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zurückzuweisen sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |