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Der Käufer eines vom sogenannten "Abgasskandal" betroffenen Pkw hat die Voraussetzungen eines von ihm geltend gemachten Schadensersatzanspruchs einschließlich seiner Unkenntnis von der Verwendung der die Stickoxidwerte beeinflussenden Software zu beweisen. (Leitsätze des Gerichts) |