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Die Ausstattung von Dieselmotoren mit einer Software, die NOx-Emissionen gezielt und ausschließlich in der Situation zulassungsbehördlicher Abgastests reduziert, um gesetzliche Abgasgrenzwerte nur dort einzuhalten und EU-Typgenehmigungen zu erschleichen, stellt ein sittenwidriges Handeln im Sinne des § 826 BGB dar. Dies begründet einen Anspruch des Käufers auf Kaufpreiserstattung Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Pkw. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |