|
Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Klägerin ein deliktischer, auf Abwicklung des Kaufvertrages gerichteter Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte zusteht, da das Fahrzeug mit einer Software ausgestattet wurde, die den Stickoxidausstoß im Prüfstandbetrieb reduziert, während er unter realen Fahrbedingungen höher ist. Die Beklagte wurde zur Zahlung von Schadensersatz und zur Freistellung von Darlehensverbindlichkeiten Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |