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Das OLG Köln hat ein Urteil des Landgerichts Aachen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverwiesen, das zuvor eine Klage wegen unzureichender Substantiierung des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Abgasskandal abgewiesen hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |