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Der BGH hat ein Patent für nichtig erklärt, soweit sein Gegenstand über eine spezifische Fassung des Patentanspruchs hinausgeht, die ein Verfahren zur Herstellung eines Produkts unter Verwendung einer Kommunikationsvorrichtung mit integrierter Anzeigeeinrichtung, mehreren Schnittstelleneinrichtungen für Nah- und Fernbereich sowie im Gehäuse angeordneten Antennen umfasst. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |