|
Ein Anspruch auf Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Pkw aus §§ 826, 31 BGB besteht, wenn die Beklagte sittenwidrig gehandelt hat. Sittenwidrig ist das Verhalten der Beklagten, Motoren mit einer Software auszustatten, die die NOx-Emissionen gezielt und ausschließlich in der Situation zulassungsbehördlicher Abgastests so reduziert, dass die Abgasgrenzwerte nur dort eingehalten werden, um sich den Zugang zu einem reglementierten Markt zu erschleichen und Käufer zu täuschen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |