|
Ein Verbraucherdarlehensvertrag kann wirksam widerrufen werden, wenn die Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nicht zu laufen begonnen hat. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor die Vertragsurkunde die Pflichtangaben nach Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB und § 492 Abs. 2 BGB enthält. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |