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Ein Anspruch auf Erstattung weiterer Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im Nahverkehr, die über den festgesetzten Betrag hinausgehen, besteht nicht, wenn das Verkehrsunternehmen den Nachweis eines den Landessatz um mindestens ein Drittel übersteigenden betriebsindividuellen Schwerbehindertenquotienten durch Verkehrszählung nicht erbracht hat. Die Richtlinie 2012, die detaillierte Regelungen zur Durchführung von Verkehrszählungen enthält, ist als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift beachtlich, da sie bestimmte Methoden des Nachweises als sachgerecht anerkennt und das erforderliche Niveau an Wertigkeit des Nachweises bestimmt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |