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Das Widerrufsrecht eines Darlehensnehmers kann verwirkt sein, wenn er das Darlehen auf eigene Initiative vorzeitig vollständig zurückführt. Eine solche vollständige Rückführung bildet eine Zäsur, die bei der Bank den Eindruck einer endgültigen Erledigung des Geschäftsvorgangs erweckt und ein schutzwürdiges Vertrauen begründet. Die Enttäuschung dieses Vertrauens stellt einen unzumutbaren Nachteil für die Bank dar, insbesondere da Sicherheiten aufgegeben und eine Asymmetrie bei den Nutzungsentschädigungen entsteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |