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Ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) im Zusammenhang mit dem sogenannten Diesel-Abgas-Skandal besteht nicht, wenn die Motorsteuerungssoftware nicht den Betrieb auf dem Prüfstand erkennt und die Abgasbehandlung entsprechend anpasst. Auch die ursprüngliche Inverkehrbringung des Fahrzeugs mit einer Motorsoftware, die ein sogenanntes 'Thermofenster' nutzt, stellt kein objektiv sittenwidriges Verhalten dar, das einen Schadensersatzanspruch begründen könnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |