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Die Widerrufsfrist für einen Verbraucherdarlehensvertrag zur Pkw-Finanzierung beginnt, wenn die Widerrufsinformation ordnungsgemäß ist und dem Muster in Anlage 7 zu Art. 247 § 6 EGBGB entspricht. Eine Angabe des Tageszinses mit 0,00 € in den Widerrufsfolgen ist zulässig, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Ein Hinweis auf § 314 BGB ist im Rahmen der Kündigungsinformation nicht notwendig; ausreichend ist der Hinweis auf § 490 BGB und unberührte weitere gesetzliche Kündigungsrechte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |