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Die Bezeichnung als „Montageschlauch“ für einen Kopf-Airbag bedingt, dass es sich um ein insbesondere in Längsrichtung im Wesentlichen flexibles Gebilde handelt, das die ihm zukommende Funktion, hier das Zusammenhalten des Kopf-Airbags im zusammengefalteten Zustand, bereits während der Montage erfüllt und so die Montage erleichtert. Allein aus der Existenz eines Unteranspruchs, der den Montageschlauch aus flexiblem Material kennzeichnet, lässt sich nicht zwingend ableiten, dass der Hauptanspruch einen im Wesentlichen starren Schlauch erfassen muss. Der Fachmann wird durch den Stand der Technik nicht angeregt, einen Kopfschutz sowohl für den Front- wie den Heckinsassen durch eine Erstreckung des Airbags bis in den Heckbereich zu bewerkstelligen, wenn dies zu einer suboptimalen Schutzwirkung im Bereich der Köpfe der Insassen führen würde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |