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Die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern ist ermessensfehlerhaft, wenn sie darauf gestützt wird, dass es an einem Bedarf fehle und eine Vergabe von Standplätzen generell nur an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolge, um ein Konzept der Wartung und Entsorgung 'aus einer Hand' zu gewährleisten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |