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Das OLG Hamm hat die Beklagte zur Zahlung von 26.364,67 € Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung eines Neufahrzeugs verurteilt, da der Kläger den Nachweis der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs, insbesondere der Audioanlage und des Navigationssystems, erfolgreich erbracht hat und die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |