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Die Kennzeichenkombination "HH1933" ist sittenwidrig i.S.d. § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV, da der durchschnittliche Bürger der Bundesrepublik Deutschland sie mit dem Nati-onalsozialismus im Dritten Reich assoziiert. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung ermächtigt die Zulassungsbehörde nicht, den Fahrzeughalter zur Vollziehung der gemäß § 8 Abs. 3 FZV angeordneten Kennzei-chenänderung durch Eintragung in der Zulassungsbescheinigung und Wechsel der Kennzeichenschilder zu verpflichten. Eine solche Ermächtigung ergibt sich weder aus § 8 Abs. 3 FZV, noch aus § 5 Abs. 1 FZV oder § 10 Abs. 3 FZV. (Leitsätze des Gerichts) |